Saturday 19. May 2012

Inhalt:

Förderung/Kostenübernahme

 

 

Niederösterreich

 

In unserer anerkannten Einrichtung ist eine finanzielle Förderung durch die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung unter folgenden Voraussetzungen möglich

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder diesen gleichgestellte Personen bei Kostenübernahme durch die Sozialhilfe
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Bezug der Pflegegeldstufe 4

Details zu den Voraussetzungen für eine Förderung finden sie unter noe.gv.at

  

Für eine Kostenübenahme müssen sie zuerst bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ihrer Wohnsitzgemeinde einen Antrag stellen.

 

 

Erforderliche Unterlagen

 

  

Kurzzeitpflege 

 

Kurzzeitpflege ist die Möglichkeit, pflegebedürftige Menschen, welche von ihren Angehörigen gepflegt werden, im Ausmaß von bis zu maximal 6 Wochen pro Jahr während des Urlaubes, Kur etc. der Angehörigen in professionelle Pflege zu geben.

 

Anspruchvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz des pflegebedürftigen Menschen in Niederösterreich
  • Bezug von Pflegegeld
  • maximale Aufenthaltsdauer von bis zu 6 Wochen pro Jahr 

Die Eigenleistung für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege muss dem Pflegenden aus seinem Einkommen 1/30 von 80% seines monatlichen Einkommens sowie 1/30 von 100% des Pflegegeldes als Kostenbeitrag für jeden Tag  bezahlen. 

Unter Einkommen ist das monatliche Nettoeinkommen zu verstehen. Einkommen ist grundsätzlich jede regelmäßig zufließende Geldleistung (wie z.B. Rente, Pension, etc.)

 

 

Erforderliche Unterlagen

Eine geförderte Kurzzeitpflege kann nicht in eine geförderte Langzeitpflge übergehen!!

 

 

Wien

 

In unserer anerkannten Einrichtung ist eine finanzielle Förderung durch den Fonds Soziales Wien unter folgenden Voraussetzungen möglich:

 

Antrag auf Förderung für stationäre Pflege und Betreuung

  • Förderbewilligung für allgemeine stationäre Pflege und Betreuung, Normalpflege
  • Pflegegeldbescheid
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • Hauptwohnsitz in Wien und/oder tatsächlicher Aufenthalt in Wien

Details zu den Voraussetzungen für eine Förderung finden sie unter pflege.fsw.at

 

 unknown

 

Eine geförderte Kurzzeitpflege für Wien ist nicht möglich!

 

 

 

 Acrobat Reader

© 2011 Barmherzige Brüder Österreich
http://www.bbkritz.at/